E-Bike-Verleih
Unser E-Bike-Verleih bietet 4 E-Bikes zur Verfügung, um die Weinroute der Rías Baixas und diese beeindruckende Region zu erkunden.
Tauchen Sie ein in die natürliche Schönheit und genießen Sie die perfekte Mischung aus Abenteuer und Entspannung. Ob Sie eine Verbindung zur Natur suchen oder eine befreiende Tagesaktivität wünschen – unsere E-Bikes bieten eine besondere Art, die beeindruckenden Landschaften Galiciens zu entdecken.
- N Sehr komfortables Tiefeinsteiger-Design, für fast alle Fahrergrößen einstellbar.
- N Leistungsstarke E-Bikes mit 250W Motor, 504Wh Akku und bis zu 80–100 km Reichweite
- N Hydraulische Scheibenbremsen vorne und hinten
- N LED-Scheinwerfer und Rücklicht
- N Perfekt, um die Region zu erkunden oder ein Picknick zu genießen

Im E-Bike-Verleih enthalten
- N Fahrradverleih
- N Helm
- N Schloss
- N Gepäckträger mit zwei 10L Packtaschen
- N Viele Vorschläge für Ausflüge
E-Bike-Verleih – Mietdauer
Von 1 Tag bis maximal 7 Tage.
Verfügbarkeit
Ganzjährig, solange das Hotel geöffnet ist.
Preis
25 € / Tag für Hotelgäste
35 € / Tag für Nicht-Gäste
* Rabatte für Mietdauer über 1 Tag verfügbar
Reservieren Sie jetzt Ihr E-Bike
Das E-Bike-Projekt in 3 Cabras Perdidas zielt darauf ab, den CO₂-Fußabdruck der touristischen Mobilität zu reduzieren und zur von der Xunta de Galicia geförderten grünen Transformation und umweltschonenden Mobilität beizutragen. Es wurde mit Zuschüssen für die Anschaffung von Fahrrädern und Elektrorollern sowie für die Bereitstellung von Reparaturstationen und Ladepunkten entlang der galicischen Weinstraßen entwickelt. Die Förderung erfolgte durch die Xunta de Galicia Turismo de Galicia, finanziert durch das EU-Programm NextGenerationEU, und wurde vom Ministerium für Industrie und Tourismus koordiniert und überwacht. Ziel des Programms ist die Förderung nachhaltiger Mobilität, die Reduzierung der Emissionen von Verbrennungsmotoren, die Minimierung negativer Umweltauswirkungen und die Ausrichtung an den Zielen für nachhaltige Mobilität und Klimaanpassung gemäß dem Aufbau-, Transformations- und Resilienzplan (EU-Verordnung 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021). Diese Verordnung legt den Aufbau- und Resilienzmechanismus und seine Entwicklungsbestimmungen fest.



